Mutterschaftsvorsorge

Schwangerschaft, der schönste und aufregendste Ausnahmezustand im Leben einer Frau, ist ein Glück mit 1000 Fragen. Vorfreude, aber auch Ängste und Zweifel können Sie begleiten. Ihr Körper schaltet auf "Schwangerschaftsmodus", alte Gewohnheiten werden umgewälzt, die Gefühle fahren Achterbahn.

Die Mutterschaftsvorsorge bietet Ihnen einen festen Rahmen. Regelmäßige Kontrollen geben Ihnen Sicherheit, alles für ein gesundes Baby zu tun. Mit all Ihren Fragen und Sorgen sind Sie bei uns gut aufgehoben.

Medizinische Rund-um-Vorsorge in der Schwangerschaft

Jede gesetzlich krankenversicherte Schwangere hat Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Dieses Programm wurde vor mehr als 30 Jahren auf Initiative der Frauenärzte in Deutschland eingeführt und hat sich seitdem kaum verändert. Allerdings sind die Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten vielfältiger und besser geworden. Allein die enorme Entwicklung im Bereich der Ultraschalltechnik und der Labordiagnostik bietet eine gute Grundlage, Sie und Ihr ungeborenes Kind optimal zu überwachen. Erkrankungen und Gefährdungen können frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt werden. Damit ermöglichen wir Ihrem Kind einen optimalen und gesunden Start ins Leben.

Nachfolgend informieren wir Sie über den Ablauf der Betreuung nach den Vorgaben der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien und geben Ihnen eine Auflistung von zusätzlichen, medizinisch sinnvollen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die Ihre Vorsorge, Diagnostik und Therapie ergänzen. Es handelt sich dabei um fachärztliche Zusatzleistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise oder nicht erstattet werden.

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien folgende Leistungen an und übernimmt dafür die Kosten:

Die Erstuntersuchung sollte in der 4. - 8. Schwangerschaftswoche (SSW) erfolgen und umfasst folgende Maßnahmen:

  • Erhebung der Krankengeschichte von Ihnen selbst und Ihrer Familie, Rückblick auf bisherige Schwangerschaften und deren Verlauf sowie die Erfassung Ihrer derzeitigen Arbeits- und Lebenssituation
  • Die gynäkologische Untersuchung und weitere diagnostische Maßnahmen wie: Blutdruckmessung, Feststellung des Körpergewichts, Untersuchung des Urins auf Eiweißgehalt, Zucker und Chlamydien, Untersuchungen Ihres Blutes (Blutbild, Bestimmung Ihrer Blutgruppe und des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest, mit Ihrem Einverständnis ein HIV-Test, Rötelntiter bei unbekanntem Immunstatus, Lues)

Alle Untersuchungsergebnisse werden in Ihrem Mutterpass dokumentiert, den Sie von nun an immer bei sich tragen und zu jeder weiteren Vorsorgeuntersuchung bringen sollten. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) sollen diese alle 4 Wochen stattfinden, danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Sie umfassen:

  • Körpergewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Bestimmung des Hämoglobingehaltes im Blut
  • Untersuchung des Urins
  • Kontrolle des Höhenstandes der Gebärmutter
  • Kontrolle der kindlichen Herzaktionen (CTG-Untersuchung)
  • Feststellung der Lage des Kindes

Im Verlauf der Schwangerschaft werden folgende Laboruntersuchungen veranlasst:

  • Blutentnahme bei der Erstuntersuchung
    • Bestimmung des Hämoglobingehaltes im Blut
    • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors
    • Antikörpersuchtest
    • Rötelntiter bei unbekanntem Immunstatus
    • Lues
    • HIV-Test (freiwillig)
       
  • Blutentnahme 15. – 17. SSW
    • Bestimmung des AFPs
       
  • Blutentnahme 25. - 28. SSW
  • Blutentnahme nach der 32. SSW
    • HBsAg (Hepatitis B surface antigen)

Zur Beurteilung der kindlichen Entwicklung sehen die Richtlinien der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen vor:

  • Screening 8+0 bis 11+6 SSW
    • Feststellung des Schwangerschaftsalters
    • Kontrolle der körperlichen Entwicklung des Fetus
    • Suche nach auffälligen fetalen Merkmalen
    • Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
       
  • Screening 18+0 bis 21+6 SSW
    • Wachstumskontrolle und systematische Untersuchung der fetalen Morphologie
       
  • Screening 28+0 bis 31+6 SSW
    • Wachstumskontrolle und Untersuchung der fetalen Morphologie

Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen die Notwendigkeit zu einer weiterführenden sonographischen Diagnostik, auch mit anderen sonographischen Verfahren (z. B. Dopplersonographie), sind diese Untersuchungen ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge und werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Nachstehend finden Sie eine Auflistung über individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) dienen nach den Empfehlungen der frauenärztlichen Fachgesellschaften zur besseren und sichereren Überwachung Ihrer Schwangerschaft. Die Kosten werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

  • Ersttrimester-Screening (Nackentransparenzmessung, NT)
     
  • Pränataldiagnostik
    Eine Reihe von Infektionskrankheiten (Ringelröteln, Windpocken, Listeriose, Zytomegalie) können, wenn sie während der Schwangerschaft auftreten zu schwerwiegenden Entwicklungsstörungen Ihres Kindes führen. Es ist sinnvoll durch eine Titerbestimmung Ihren Immunstatus zu bestimmen. Sind Sie immun, ist eine Gefährdung Ihres Kindes ausgeschlossen. Andernfalls können zusätzliche Untersuchungen und eine intensivierte Überwachung sowie ggf. eine Behandlung des Kindes eingeleitet werden.
     
  • Ultraschalluntersuchungen
    Über die von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen hinaus bieten wir weitere Ultraschalluntersuchungen an. Die Dopplersonographie gibt die Möglichkeit, frühzeitlich kindliche Gefahrenzustände zu erkennen. Die Verlaufsbeobachtung der fetalen Entwicklung und der Schwangerschaftsrahmenbedingungen, wie bspw. die Beurteilung der Fruchtwassermenge mit Ultraschall, auch 3D/4D-Ultraschall sind medizinisch indiziert und sinnvoll.

    Im Zuge der Modernisierung des Strahlenschutzrechts (NiSV § 10) sind Ultraschalluntersuchungen aus nicht medizinischen Zwecken („Babykino“) ab 01.01.2021 untersagt. Hierunter fallen auch 3D-/4D-Sonografien, die der reinen Bildgewinnung dienen, also nicht ärztlich indiziert sind und nicht von fachärztlichem Personal durchgeführt werden.

    Nach jahrzehntelanger intensiver Forschungsarbeit existiert nach wie vor keine Studie, die auf eine Gesundheitsbelastung des ungeborenen Kindes durch Ultraschall hindeutet.

    Die bei einer medizinisch begründeten Ultraschalluntersuchung entstandenen Ultraschalldokumente dürfen den Eltern konform zur neuen Strahlenschutzordnung weiter ausgehändigt werden.

    Trotz modernster Ultraschalltechnik ist die Qualität der Aufnahmen vom Schwangerschaftsalter und vor allem von der Lage des Kindes und der Plazenta in der Gebärmutter, sowie der Beschaffenheit der mütterlichen Bauchdecke abhängig.