Doppler-Untersuchung

Die Dopplersonographie ist eine nichtinvasive Methode zur Diagnostik einer Gefährdung von Mutter und Kind in der Schwangerschaft. Sie ermöglicht die Beurteilung der Blutströmung in Gefäßgebieten, die für die Schwangerschaft von entscheidender Bedeutung sind. 

Mehrere Studien belegen, ein  dopplersonographisches Screening bei allen Schwangeren ist nicht von Nutzen. Der zielgerichtete Einsatz der Dopplersonographie in Risikokollektiven ermöglicht eine deutliche Verringerung der fetalen und perinatalen Erkrankung und Sterblichkeit. Deshalb ist die Anwendung der Dopplersonographie als Maßnahme der Mutterschaftsvorsorge nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Indikationen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur ab der 20. Schwangerschaftswoche zulässig (Anlage 1 d Mutterschafts-Richtlinien): 

  • Verdacht auf intrauterine Wachstumsverzögerung
  • schwangerschaftsinduzierter Bluthochdruck/Präeklampsie/Eklampsie
  • Zustand nach Mangelgeburt/intrauteriner Fruchttod
  • Zustand nach Präeklampsie/Eklampsie
  • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung (CTG)
  • Begründeter Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung
  • Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
  • Abklärung bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkranungen